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Förderung durch Bund und Kantone

Zu der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) werden von einigen Kantonen und Gemeinden auch direkte Förderbeiträge bezahlt. Erkundigen Sie sich direkt bei der kantonalen Energiefachstelle und Ihrer Gemeinde über die aktuellen Förderbedingungen und bei der Steuerverwaltung über mögliche Abzüge.

Praktisch sämtliche Kantone fördern Solarwärme, und für Photovoltaik gibt es die Einmalvergütung (EIV). Viele Gemeinden haben ergänzende Programme und Steuerabzüge machen den Bau einer Solaranlage noch attraktiver.

Förderung von Solarwärme

Der Grossteil der Kantone und viele Gemeinden fördern den Einsatz von Sonnenkollektoren zur Wärmegewinnung gemäss HFM2015. Die Förderung basiert dabei auf dem Qualitätsmanagementsystem „QM-Solarwärme“, welches einerseits die Validierung (Validierte Leistungsgarantie – VLG) und andererseits die Kontrolle der Anlage mittels einer aktiven Anlagenüberwachung verlangt.

Förderung von Solarstrom

Auf Bundesebene werden Photovoltaikanlagen mit der sogenannten Einmalvergütung gefördert. Zusätzlich fördern einige Kantone und Gemeinden Photovoltaik-Anlagen noch zusätzlich. So werden z.B. in den Kantonen Thurgau und Waadt Batteriespeicher gefördert.

Steuervergünstigungen

Beim Bau einer Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude ist in beinahe allen Kantonen zumindest ein Teil der Investitionskosten steuerlich abzugsfähig. Ausnahmen bilden die Kantone Luzern und Graubünden (nur Solarwärme abzugsfähig).